Brandschutzordnung Teile A + B + C

nach DIN 14096


Was muss alles in einer Brandschutzordnung aufgeführt und beschrieben werden? 

Sie müssen die Brandschutzordnungen neu erstellen oder anpassen, haben viele Fragen dazu oder wollen dies extern vergeben? Ich unterstütze Sie gerne. Sprechen Sie mich an!


Brandschutzordnungen sind unter anderem erforderlich auf Grund:

- der Industriebaurichtlinie §5.14.2. Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung

ab einer Gesamtsumme aller Geschosse und Brandbekämpfungsabschnitte von mehr als 2000m² ist stets eine Brandschutzordnung aufzustellen. Von Art und Nutzung des Betriebes abhängig kann in Absprache mit der zuständigen Brandschutzdienststelle auch anderweitig entschieden werden.

- der Versammlungsstättenverordnung §42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne

Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle hat der Betreiber der Versammlungsstätte eine Brandschutzordnung aufzustellen.

- der Verkaufsstättenverordnung §27 Brandschutzordnung

Der Betreiber der Verkaufsstätte hat im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen.

- der Beherbergungsstättenverordnung §12 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten ist im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen.

 - der Arbeitsstättenverordnung ASR A2-2 "Maßnahmen gegen Brände"

Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschl. der Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen.