Brandschutzbeauftragte


Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für alle Fragen zum Brandschutz. Sie beraten und unterstützen die Unternehmerin oder den Unternehmer in sämtlichen Fragen zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe genehmigte Brandschutzkonzepte zu überwachen und entsprechende Verstöße oder Mängel dem Betreiber zu melden. Die Aufgaben müssen schriftlich definiert werden.

In der Arbeitsstättenverordnung ASR 2.2 ist auch die Vorgehensweise zur Ermittlung der Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten zu entnehmen. In Kombination mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände".

Ein Brandschutzbeauftragter muss allerdings nicht im entsprechenden Unternehmen angestellt sein. Er kann auch durch eine externe Person gestellt werden. Hier spielt der Kostenfaktor der Qualifizierung auch eine Rolle. Die Voraussetzungen zur Bestellung zum Brandschutzbeauftragten sind klar geregelt und müssen beachtet werden.

Die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten wird u. A. gefordert bei:

  • Industriebauten (Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m2 hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen)
  • Versammlungsstätten (Mit der Brandschutzdienststelle ist eine Brandschutzordnung aufzustellen, in der die Erforderlichkeit eines Brandschutzbeauftragten geregelt ist)
  • Hochhäusern (Der Eigentümer hat einen geeigneten und mit dem Hochhaus und dessen technischen Einrichtungen vertrauten Brandschutzbeauftragten zu bestellen und der Brandschutzdienststelle zu benennen.
  • Verkaufsstätten (der Betreiber einer Verkaufsstätte hat einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.)

(Auszüge aus den jeweiligen Bauvorschriften)

Auch auf Grund vertraglicher Regelungen mit Kunden oder Versicherungen kann ein Brandschutzbeauftragter gefordert werden.

Sie müssen einen Brandschutzbeauftragten benennen? Sie wünschen das alle Aufgaben von einer externen Stelle neutral und professionell bearbeitet werden? Oder wüschen 


Info Brandschutzbeauftragter
Hier finden Sie alle Infos zu den Aufgaben, Qualifikationen, Ausbildungsvorgaben usw. für Brandschutzbeauftragte
DGUV Information 205_003 Aufgaben, qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschtzbeauftragten.pdf (327.07KB)
Info Brandschutzbeauftragter
Hier finden Sie alle Infos zu den Aufgaben, Qualifikationen, Ausbildungsvorgaben usw. für Brandschutzbeauftragte
DGUV Information 205_003 Aufgaben, qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschtzbeauftragten.pdf (327.07KB)