Feuerwehrpläne


Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind wichtige Pläne für effektive und zügige Rettungs- und Löschmaßnahmen für die Feuerwehr. 

Ordentlich ausgeführte Feuerwehrpläne zeigen alle wichtigen Symbole (zu Gefahrstoffen, Elektrizität usw.), baulichen Eigenschaften des Objektes (Brandwände, Anleiterstellen, Rauchabzüge, Zufahrten, usw.) sowie Löschwasserentnahmemöglichkeiten (Hydranten, Wandhydranten, Löschwasservorräte, usw.).
Feuerwehrpläne helfen der Feuerwehr sich schnell einen Überblick über das Objekt machen zu können, um dies zügig einschätzen zu können. 
So können schnelle, zielgerichtete und den Gegebenheiten angepasste Lösch- und Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Die von mir angefertigten Feuerwehrpläne entsprechen der DIN 14095 und werden von mir nur mit einer Vor-Ort-Begehung angefertigt. Auf Grund der vielen Dinge die hier zu berücksichtigen sind lässt sich ein professionell erstellter Plan nur so anfertigen.
Gemäß der DIN 14095 hat der Betreiber der baulichen Anlage mindestens alle 2 Jahre die Feuerwehrpläne sachkundig überprüfen zu lassen. Es empfiehlt sich nach Änderungen der baulichen und/oder infrastrukturellen Gegebenheiten die Pläne ebenfalls zu überprüfen und anzupassen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine professionelle und fachkundige Überprüfung zur Verfügung. 



Feuerwehrpläne sind erforderlich gemäß:


- der Industriebaurichtlinie §5.14.2. Sonstige Maßnahmen, Gefahrenverhütung

Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle sind bei Industriebauten, die in Summe aller Brandabschnitte, bzw. Brandbekämpfungsabschnitte, 2000m² übersteigen, Feuerwehrpläne anzufertigen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.


- der Verkaufsstättenverordnung §27.3. Brandschutzordnung & 

- der Muster-Hochhaus-Richtlinie §9.2.2. Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne

Im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle sind Feuerwehrpläne anzufertigen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.


- der Muster-Beherbergungsstättenverordnung §12.3. Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind im Einvernehmen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle Feuerwehrpläne anzufertigen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.