Brandschutzbeauftragte sind zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Unternehmerin oder den Unternehmer in sämtlichen Fragen zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten kann gemäß den Bauordnungen gefordert werden oder beispielsweise auf Grund vertraglicher Regelungen mit Kunden, Versicherungen etc.
In der Arbeitsstättenverordnung ASR 2.2 ist auch die Vorgehensweise zur Ermittlung der Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten zu entnehmen. In Kombination mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände".
Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht im entsprechenden Unternehmen angestellt sein. Er kann auch vertraglich durch eine externe Person gestellt werden. Hier spielt der Kostenfaktor der Qualifizierung auch eine Rolle. Die Voraussetzungen zur Bestellung zum Brandschutzbeauftragten sind klar geregelt und müssen beachtet werden. (DGUV Information 205-003)
Gerne dürfen Sie mich für die Übernahme dieser Funktion für Ihr Unternehmen kontaktieren. Mit einem externen Brandschutzbeauftragten sparen Sie Ihre tatsächlichen Personalkosten und bekommen bei mir zudem die Qualifikation eines Brandschutzfachmanns. Zusammen finden wir IHR perfektes Paket.
Alle hier auf der Homepage vorgestellten Leistungen können in IHR Paket eingebunden werden.
Beispiel für eine baurechtliche Forderung eines Brandschutzbeauftragten:
- Industriebauten mit einer Gesamtsumme aller Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnittsflächen von mehr als 5000m²
- Verkaufsstätten (gem. Verkaufsstättenverordnung, sprich ab 2000m²) haben einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen